Garantie
Informieren Sie sich über unsere attraktiven Garantieleistungen.
Ob Herstellergarantie oder Anschlussgarantie: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema im Überblick, sodass Sie mit Ihrem Audi immer entspannt unterwegs sind.
Gut, dass Sie sich sicher sein können.
Die AUDI AG gibt Ihnen bei Kauf eines Neufahrzeugs in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung durch Ihren Audi Partner. Hierfür gelten die gesetzlichen Regelungen. Sollte Ihr Fahrzeug einmal eine Beanstandung haben, benachrichtigen Sie uns bitte. Wir werden alles weitere mit Ihnen abstimmen.
Audi garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist:
• Kostenlose Neuwagengarantie für fabrikneue Fahrzeuge - ab Werk und ohne Kilometerbegrenzung
• Voraussetzung: Alle Service Intervalle werden nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt
Darüber hinaus gewährt Audi:
• eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel
• eine 12-jährige Garantie gegen Karosserieperforation durch Korrosion
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei autorisierten Audi Partnern in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) inkl. der Schweiz geltend gemacht werden.
Abgesichert. Auch im Anschluss.
Wenn Sie gleich beim Neuwagenkauf die Audi Anschlussgarantie als Sonderausstattung mitbestellen, erhalten Sie 100 % Herstellergarantie und sind weiterhin gegen viele unvorhersehbare Reparaturkosten umfassend geschützt. Die Anschlussgarantie ermöglicht einen individuellen Schutz für Ihren Audi, gestaffelt nach Laufzeit und Laufleistung. Entdecken Sie jetzt das Angebot, das zu Ihnen passt.
• 100 % Herstellergarantie – ohne zusätzliche Formulare und Unterschriften
• individuelle Kombinationen aus Laufzeit und Laufleistung für bis zu drei Jahre nach Ablauf der Herstellergarantie bei einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km
• für alle Modelle und Motorisierungen verfügbar
• im Rahmen von Leasing, Finanzierung oder Barkauf möglich
• effektiver Schutz vor vielen unvorhersehbaren Reparaturkosten
• Kopplung an das Fahrzeug und damit ein sehr gutes Zusatzargument bei einem eventuellen Wiederverkauf
• langfristiger Qualitätserhalt durch professionellen Service nach den Vorgaben der AUDI AG
• Möglichkeit des Vorsteuerabzugs für gewerbliche Kunden
Wenden Sie sich bitte an uns für weitere Informationen zur Audi Anschlussgarantie.
Begleitet Sie auf jedem Kilometer.
Die Audi Mobilitätsgarantie sorgt mit ihren zahlreichen Inklusivleistungen dafür, dass Sie mobil bleiben. Denn so sichern Sie sich eine rasche Pannenhilfe vor Ort oder wir kümmern uns um Ihre Weiterreise per Flugzeug, Bahn oder Ersatzwagen.
Die Audi Mobilitätsgarantie umfasst alle Neufahrzeuge und deckt Leistungen im Pannenfall umfassend ab. Sie gilt bei regelmäßigem Service1 zunächst für zwei Jahre und erneuert sich mit jedem bei uns durchgeführten Service1. Bei regelmäßigem Service1 bei Audi und der Bestätigung im Serviceplan haben Sie ein ganzes Autoleben lang Anspruch auf die Audi Mobilitätsgarantie.
Beim Audi R8 muss der Service von einem Audi R8 Service Partner durchgeführt werden.
Erfahren Sie mehr über die Leistungen in den europäischen Ländern und die Vorgehensweise im Pannenfall auf audi.de.
Automatisch dabei und kostenlos.
Die Audi Reifengarantie ist eine kostenlose Sonderleistung auf eine Vielzahl von Reifen und Kompletträdern die Sie bei Audi in Deutschland kaufen. Die Audi Reifengarantie deckt viele Schäden ab, z. B. Schäden durch eingefahrene Nägel bzw. andere spitze Gegenstände oder Vandalismus und Beschädigungen durch Bordsteinkantenanprall.
Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten Reifens und die abgelaufene Zeit seit Kauf des Reifens oder Komplettrades zum Schadenszeitpunkt sind die Grundlage für die Errechnung Ihres finanziellen Anspruchs. Voraussetzung für die Verrechnung ist der Kauf des neuen Reifens bei Audi in Deutschland. Die Audi Reifengarantie leistet keinen Ersatz für werkseitige Bereifung, bei grober Fahrlässigkeit des Fahrzeuglenkers oder -halters.
So wird der Restwert bei Pkw-Reifen berechnet:
Monate seit Kauf | 0 - 3 | 4 - 6 | 7 - 9 | 10 - 12 | 13 - 18 | 19 - 24 | 25 - 36 |
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Ersatzanspruch | 100 % | 80 % | 70 % | 60 % | 45 % | 30 % | 15% |